Bundesverband Bausysteme e.V. kritisiert Rechtsunsicherheiten und fordert klare Regelungen
Im Rahmen der Beteiligung am Referentenentwurf zum Gebäudetyp-E-Gesetz (Gebäude-Typ-E-Gesetz-E) hat der Bundesverband Bausysteme e.V. (BVBS) seine Stellungnahme fristgerecht beim Bundesministerium der Justiz (BMJ) eingereicht.
Kernpunkte der Kritik
- Rechtsunsicherheiten durch Vermutungsregelungen: Besonders kritisch sieht der BVBS die geplante Einführung von Vermutungen im Bereich bautechnischer Normen (Kapitel 5, neuer Unterpunkt (3)). Die pauschale Trennung zwischen sicherheitsrelevanten und komfortbezogenen Normen birgt erhebliche Risiken und ist als gesetzliche Grundlage aus Sicht des Verbands ungeeignet.
- Unklare Regelungen bei Gebäudeverträgen fachkundiger Unternehmen: Im Hinblick auf die geplante Neuregelung des § 650o BGB bemängelt der BVBS, dass unklar bleibt, ob die neuen Regelungen auch für Verträge zwischen fachkundigen Unternehmen und der öffentlichen Hand sowie Privatpersonen gelten. Dies könnte insbesondere beim Wiederverkauf zu erheblichen Unsicherheiten für Erwerber führen.
- Unterschätzter Erfüllungsaufwand: Der BVBS bewertet die Einschätzungen des Referentenentwurfs zum Erfüllungsaufwand als zu optimistisch. Zusätzliche Risiken und Aufwände, die in der Praxis entstehen können, wurden im Entwurf nicht hinreichend berücksichtigt.
Appell an den Gesetzgeber
Der Bundesverband fordert das Bundesministerium der Justiz auf, die eingereichten Einwendungen sorgfältig zu prüfen und im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen. Ziel müsse es sein, die angestrebte Beschleunigung des Bauens mit einer klaren, praxisgerechten und rechtssicheren Regelung zu verknüpfen.
Mit seiner Stellungnahme setzt sich der Bundesverband Bausysteme e.V. erneut aktiv für praktikable, innovationsfreundliche und rechtssichere Rahmenbedingungen im Bauwesen ein.








