Zukünftige europäisch technische Zulassungen

02.11.2009 15:33 von Vorstand

Der Vorstand informiert

 

Sprecher bei dieser Veranstaltung waren Herr Dr. Schneider vom Ministerium, Herr Seifert und Herr Günther vom Deutschen Institut für Bautechnik. Anwesend waren ca. 50 Vertreter aus Wirtschaft und Verbänden.

 

Es wurde dargelegt, dass die Europäische Bauproduktenrichtlinie politisch neu aufgestellt werden soll und dass insbesondere auch etwas andere Regelungen für europäisch technische Zulassungen angedacht sind.

 

Die bisher unterschiedlichen Wege von CUAP (einfacher)und ETAG(langwieriger) sollen zusammengefasst werden zu einer europäisch technischen Zulassung, wobei dann im Vorfeld jeweils ein Verfahren angestoßen werden muss, um die Anforderungen individuell zu definieren. Das Verfahrensdokument, das notwendig ist, um eine solche ETA zu erlangen, heißt EAD European Assessment Document und stellt eine harmonisierte technische Spezifikation des beurteilten Produktes dar.

 

Die Abkürzung ETA bedeutete bisher European Technical Approval und wird zukünftig zu ETA European Technical Assessment verändert. Mit einen CE-Zeichen basierend auf der ETA darf ein Produkt im europäischen Wirtschaftraum frei gehandelt werden. In Summe soll dies einfacher funktionieren, was jedoch bezweifelt werden darf.

 

Da zu befürchten ist, dass das europäische Zulassungsverfahren mit den avisierten Änderungen auch nicht einfacher wird, hat unser Vorstandsvorsitzender Herr Matthias Kintscher bei diesem Anhörungsverfahren die Forderung erhoben, dass ein mit CE-Zeichen gekennzeichnetes Produkt, basierend auf einer europäisch technischen Zulassung, nicht nur innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes frei gehandelt werden können muss, sondern es muss auch trotz nationaler Baubestimmungen dann allgemein im europäischen Wirtschaftsraum statisch tragend verwendet werden dürfen. Wenn diese Voraussetzung nicht gegeben ist, wie es heute der Fall ist, müsste in

jedem Land noch eine zusätzliche nationale Zulassung erwirkt werden, dass das Produkt dann auch für die statisch tragenden Nachweise eingesetzt werden kann. Dies würde die Kosten erheblich verteuern und

würde eigentlich eine europäisch technische Zulassung ad absurdum führen und sie wäre somit überflüssig. Vertreter des Ministeriums antworteten darauf, dass sie diese Forderung als Voraussetzung für die ETA sehen, da

sie sonst ja wirtschaftlich keinen Sinn machen würde.

 

Die Mitglieder unseres Verbandes sollten diese Entwicklung aufmerksam verfolgen und in jedem Fall bei Berührungspunkten darauf hinwirken, dass in Zukunft eine europäisch technische Zulassung wirklich auch baurechtlich bindend für alle Länder gelten soll.

 

Angehängt finden Sie eine kurze Zusammenstellung von Herrn Seifert vom Deutschen Institut für Bautechnik hinsichtlich der Veränderungen für diese Zulassungen. Diese Unterlagen senden wir Ihnen für Ihren eigenen

Gebrauch zu. Herr Seifert vom DIBt hat hierüber entsprechende Urheberrechte."

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