Stichtag oder Frist für die neue Betonnorm EC2 und Stahlnorm EC3?

11.11.2009 17:15 von Vorstand

Der Fachverband Verankerungen in Beton hat als Herstellerverband auf diese Anfrage dem Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) seine Meinung dargestellt, dass eine Stichtagumstellung von DIN 1045-1 auf Eurocode 2 ohne Übergangsfrist aus Sicht der Hersteller von Einbauteilen nur dann sinnvoll erscheint, wenn bis zu einer solchen Stichtagumstellung alle Voraussetzungen für die Umschreibung und Umsetzung von bauaufsichtlichen Zulassungen und Typenprüfungen seitens des DIBt gegeben sind.

 

Es ist allerdings nicht nur erforderlich, dass alle formalen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, sondern es sollten zum Zeitpunkt der Umstellung auch alle Zulassungen und Typenprüfungen umgeschrieben und geändert sein, sodass dann ab dem Stichtag die Planer, die Fertigteilwerke und die Bauindustrie nicht nur den Eurocode 2 planerisch ansetzen können, sondern schon basierend auf dem nationalen Anwendungsdokument und allen umgeschriebenen Zulassungen statische Nachweise und bautechnische Konstruktionen erstellen können.

 

Sollte das Deutsche Institut für Bautechnik, z.B. auf Grund seiner Kapazität diese Umstellung bis zu diesem Stichtag nicht schaffen, so wäre eine Übergangsfrist bis zu dem Zeitpunkt notwendig, an dem alle Zulassungen und amtlichen Prüfungen nach Eurocode 2 umformuliert und umgestellt worden sind. Dies betrifft nicht nur die Umstellung von DIN 1045 auf Eurocode 2,

sondern gilt in gleichem Maße auch für die Umstellung von DIN 18800 auf den Eurocode 3. Es ist auch hier notwendig, entweder zum Stichtag alle Typenprüfungen und Zulassungen umzustellen oder aber eine entsprechende Übergangsfrist vorzusehen, da sehr viele Einbaunachweise, z.B. Typenstatiken, auf Berechnungen nach DIN 18800 beruhen."

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